Schadenfreiheitsklasse

Bei der Berechnung des Beitrags für die Kfz Haftpflicht Versicherung wie auch für die Vollkasko Versicherung wird die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) herangezogen. Wie der Name des Begriffes es bereits andeutet ist die Schadensfreiheit. Wird innerhalb eines Kalenderjahres mit durchgehendem Versicherungsschutz kein Schaden gemeldet, so wird der Versicherte im folgenden Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Auf Basis der Schadenfreiheitsklasse wird der Schadenfreiheitsrabatt berechnet. Während die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse festen Regeln unterliegt, kann der nachfolgende Rabatt je nach Versicherer durchaus unterscheiden. Während die Kfz Versicherung fahrzeuggebunden ist, erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse personengebunden.

Die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse

Wird erstmalig ein Vertrag für Kfz Haftpflicht Versicherung abgeschlossen, so erfolgt in der Regel eine Einstufung in die SF-Klasse 0. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auch eine Einstufung in die SF ½, oder auch in eine noch bessere SF-Klasse erfolgen:

  • Zweitwagenregelung: Besteht bereits eine Kfz Versicherung für einen anderen PKW mit einer SF-Klasse von mind. SF ½, so kann der Zweitwagen ebenfalls in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden. Hier haben die Versicherer unterschiedliche Angebote und Regelungen. Einige bieten sogar dieselbe Einstufung an, die auch das Erstfahrzeug aufweist.
  • Führerscheinregelung: Hat der Versicherungsnehmer einen Führerschein, der ihn seit mind. 3 Jahren zum Führen von Kfz und Krafträdern befähigt, erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse ½. Vorausgesetzt, es wurde in diesem Zeitraum kein Schaden gemeldet. Gerade für junge Fahrer eine interessante Regelung.
  • Ehegattenregelung: Ist auf den Ehepartner des Versicherten bereits ein Auto zugelassen, und ist de Versicherte selbst mindestens seit einem Jahr im Besitz eines Führerscheins und hat keine Vorversicherung mit einer Schadensmeldung, so erfolgt ebenfalls die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF 1/2).

Wird erstmals eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen, so richtet sich die Einstufung nach der SF-Klasse für die Kfz Haftpflicht Versicherung.

Rückstufung im Schadensfall

Tritt ein Schadensfall auf, so wird der Versicherungsnehmer in seiner Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft. Dabei ist nicht einheitlich geregelt, wie die Rückstufung aussieht – dies ist den Rückstufungstabellen des jeweiligen Versicherers zu entnehmen. Eine Rückstufung hat natürlich zur Folge, dass sich die künftigen Beiträge für die Kfz Versicherung erhöhen. Und so kann es sich im Einzelfall lohnen, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, und diesen nicht von der Kfz Versicherung begleichen zu lassen. Besonders schmerzhaft ist eine Rückstufung für Fahranfänger, gerade wenn sie in der SF 0 oder ½ eingestuft sind. Erfolgt die Einstufung in die SF S oder SF M, so wirkt sich dies erheblich auf die Höhe der Beiträge aus. Besonders unangenehm wird es, wenn gleich mehrere Schäden innerhalb eines Jahres reguliert werden müssen. Bei zwei Schäden erfolgt die Einstufung in eine deutlich niedrigere Schadenfreiheitsklasse, bei drei Schäden erfolgt fast zwangsläufig die Einstufung in die Klasse M / 0 / S. Nicht zu vergessen auch: Wird ein Unfall verursacht, der nicht nur beim Unfallgegner sondern auch beim eigenen Fahrzeug Schäden hervor gerufen hat, so betrifft dies die Vollkasko Versicherung und die Kfz Haftpflicht Versicherung gleichermaßen, und die Beiträge für beide Bestandteile der Kfz Versicherung steigen.
Um eine Rückstufung zu vermeiden hat der Versicherte die Möglichkeit, Schäden selbst zu regulieren. Entweder direkt, oder auch innerhalb von 6 Monaten durch Rückerstattung an den Versicherer. So kann er den Schadenfreiheitsrabatt aufrechterhalten. Dies ist generell in der Kfz Haftpflicht Versicherung möglich, bei einigen Anbietern auch für die Vollkasko Versicherung. Eine weitere Möglichkeit, die Rückstufung zu vermeiden ist, beim Abschluss einer Kfz Versicherung einen Rabattretter / Rabattschutz

Höherstufung bei Neuverträgen

Wird eine Kfz Versicherung in den ersten 6 Monaten eines Jahres abgeschlossen, und wird bis zum Jahresende kein Schaden gemeldet, so erfolgt für das Folge Jahr eine Einstufung in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse – auch wenn der Vertrag nicht ganzjährig bestanden hat. Dies gilt natürlich nur sofern keine Vorversicherung bestanden hat.

Die Schadenfreiheitsklasse übernehmen

Gerade familienintern nicht uninteressant: Das Übernehmen der Schadenfreiheitsklasse. Ein Beispiel aus der Praxis: der Vater ist früher Motorrad gefahren, und das dieses als Zweitfahrzeug angemeldet, und bereits eine Einstufung in eine günstige Schadenfreiheitsklasse erwirtschaftet. Nun ist es möglich, dass der 18jährige Sohn diesen Vertag übernehmen kann. Das Fahrzeug wird in der Regel auf den Vater angemeldet und über ihn als Zweitwagen versichert, der Sohn wird als Fahrer eingetragen. Und kann somit Beiträge für die Kfz Versicherung sparen. Denn gerade für Fahranfänger werden ansonsten hohe Beiträge fällig. Es ist auch möglich, den Vertrag ganz auf den Sohn umschreiben zu lassen. Wobei dies in der Regel erst nach einigen Jahren Fahrpraxis empfehlenswert ist, um eine Rückstufung zu vermeiden. Dabei ist jedoch zu beachten: möchte der Vater künftig wieder Motorrad fahren, so kann er nicht mehr auf die Schadenfreiheitsklasse zurückgreifen, da diese an den Sohn übergegangen ist. Wichtig an dieser Stelle: Wenn der Schadensfreiheitrabatt übertragen werden soll, so müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss nachvollziehbar sein, dass der Empfänger in der Vergangenheit den Rabatt wahrgenommen hat, dass beide Parteien in häuslicher Gemeinschaft leben oder Verwandte ersten Grades sind.

Schadenfreiheitsklasse Tabelle

Während die Einstufung / Höherstufung in die Schadenfreiheitsklasse klar reguliert und einheitlich ist, haben die Versicherer jeweils eigene Regelungen den Schadenfreiheitsrabatt betreffend. So kann die Tabelle nur ein Anhaltspunkt sein, in welcher Höhe man einen Schadenfreiheitsrabatt für die Kfz Haftpflicht bzw. Vollkasko Versicherung zu erwarten hat.
Da natürlich nicht nur der Schadenfreiheitsrabatt ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie ist, sondern auch viele andere Faktoren, ist zu empfehlen, dass die Angebote für Kfz Versicherung mit dem Kfz Rechner verglichen werden. In diesem sind nicht nur die grundlegenden Kfz Tarife, sondern auch die Schadenfreiheitsrabatte des jeweiligen Versicherers hinterlegt.