Zweitwagenversicherung

In vielen Haushalten gibt es nicht nur ein Auto, sondern mehrere Fahrzeuge. Ist dem der Fall, so ist die Zweitwagenversicherung ein wichtiges Thema. Dabei muss es sich nicht unbedingt um ein zweites Auto handeln. Auch ein Motorrad oder ein Wohnmobil kommen beispielsweise in Frage. Die Zweitwagenversicherung kommt auch dann ins Spiel, wenn ein Familienmitglied ein Fahrzeug versichern möchte. Denn es kann wirtschaftlich attraktiv sein, dieses Fahrzeug als Zweitwagen anzumelden und zu versichern. Dann kann ggf. von einer besseren Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse profitiert werden, die sich auf die Beiträge für Kfz Haftpflicht Versicherung wie auch Vollkasko Versicherung positiv auswirkt.

Günstige Beiträge für den Zweitwagen finden
Um günstige Angebote für die Zweitwagenversicherung zu finden, sollte ein Preisvergleich mit dem Kfz Rechner vorgenommen werden. Er berücksichtigt die Tatsache, dass bereits eine Erstversicherung besteht und zeigt auf, ob es wirtschaftlich interessant ist das Fahrzeug bei selben Versicherer oder bei einem anderen Autoversicherer zu versichern. Vor der Entscheidung sollte auf jeden Fall der aktuelle Versicherer gefragt werden, wie seine Konditionen für die Zweitwagenversicherung lauten, wie hoch die Beiträge ausfallen würden.

Vorteil der Zweitwagenversicherung: Die Einstufung in die SF-Klasse

Das wichtigste Merkmal der Zweitwagenversicherung ist die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse. So wird die SF-Klasse SF 0 / S übersprungen, und die Ersteinstufung findet in aller Regel in die SF ½ statt. Einige Anbieter für Kfz Versicherung offerieren auch weitere günstigere Einstufungen, die sich natürlich positiv auf die Höhe der Beiträge für Kfz Haftpflicht und Vollkasko Versicherung auswirken. Langfristig gesehen verhält es sich mit der Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug auch: Für jedes schadensfreie Kalender Jahr mit durchgehendem Versicherungsschutz wird der Vertrag eine Klasse höher eingestuft. Damit dies auch für das Jahr des Versicherungsbeginns möglich ist, muss der Vertrag vor dem 01.07. abgeschlossen worden sein. Natürlich sind auch andere Faktoren entscheidend für die Höhe der Versicherungsprämie. Wer beispielsweise sein Fahrzeug in einem Carport und nicht an der Straße abstellt, der erhält hierfür einen Rabatt.

Spar Tipp: Gleiche Einstufung wie das Erstfahrzeug
Es gibt auch die Möglichkeit, für das Zweitfahrzeug dieselbe Einstufung der Schadenfreiheitsklasse zu erhalten wie für das Erstfahrzeug. Dies ermöglicht der Direktversicherer Direct Line. Unabhängig davon, ob das erste Kfz bei diesem Anbieter für Kfz Versicherung versichert ist oder nicht.

Übertragung der Zweitwagenversicherung

auf andere Fahrzeuge / Fahrer
Im Verlauf einer Kfz Versicherung und bei vorliegender Schadensfreiheit erwirtschaftet der Versicherte eine Schadensfreiheitklasse, die mit einem entsprechenden Rabatt verbunden ist. Wird das Fahrzeug, auf das die Versicherung läuft verkauft oder still gelegt, so wird der Vertrag beendet. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Fahrzeug versichert, so kann die Schadenfreiheitsklasse wieder reaktiviert werden. Dabei muss es sich nicht unbedingt um dieselbe Fahrzeugart handeln. So kann die Zweitwagenversicherung beispielsweise erst ein Auto versichern, später ein Wohnmobil oder Motorrad.

Die Möglichkeit der Zweitwagenversicherung ist für Fahranfänger besonders interessant. Denn diese können die teure Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse überspringen, indem das Fahrzeug als Zweitwagen über z.B. ein Elternteil angemeldet wird. Hier erfolgt die Einstufung in der Regel in die SF-Klasse SF ½ , bei manchen Anbietern auch in eine noch günstigere. Hier ist das Fahrzeug über das Elternteil angemeldet und versichert, und der Fahranfänger ist als Fahrer eingetragen. Besonders attraktiv ist diese Möglichkeit, wenn auf eine „alte“ Kfz Versicherung zurückgegriffen werden kann, deren Schadenfreiheitsklasse (teilweise) übernommen werden kann.

Sonderregelung: Zweitwagen auf den Ehepartner zulassen

Die Ehegattenregelung hat nicht direkt mit der Zweitwagenversicherung zu tun, stellt vielmehr eine Alternative dar. Sie ermöglicht es dem Ehepartner, das Zweitfahrzeug in die SF-Klasse ½ einzustufen, wenn der Ehegatte ein Fahrzeug versichert hat, das ebenfalls mindestens diese Schadenfreiheitsklasse innehat. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei der sogenannten Führerscheinregelung. Hat der Versicherungsnehmer seit mindestens 3 Jahren einen Führerschein, so erfolgt ebenfalls die günstigere Einstufung.