Kfz Haftpflicht Versicherung

Damit ein Fahrzeug zugelassen und im Straßenverkehr bewegt werden darf, bedarf es einer Kfz Haftpflicht Versicherung. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Zwangsversicherung, deren Grundlage im Straßenverkehrsgesetz sowie im Pflichtversicherungsgesetz zu finden ist.

§7StVG: „Wird bei dem Betrieb eines Kfz oder eines Anhängers ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“

Der Fahrzeughalter unterliegt der Gefährdungshaftung, auch wenn es nicht in Betrieb ist sondern sich einfach nur im Verkehrsraum befindet und allein dadurch eine Gefährdung (z.B. ein Hindernis) darstellt. Damit ein geschädigter Dritter – dazu gehören auch die Insassen im eigenen Kfz – sich darauf verlassen kann, dass der Unfallverursacher seiner Haftung nachkommen kann, wurde die Kfz Haftpflicht Versicherung zur Zwangsversicherung deklariert, im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes (§1 PflVG). So ist gewährleistet, dass der Fahrzeughalter seiner Haftung nachkommt, auch wenn das eigene Vermögen nicht ausreichend ist.

eVB – Nachweis der Kfz Haftpflicht Versicherung

Wer ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden möchte, der benötigt eine elektronsiche VersicherungsBestätigung, die eVB-Nummer. Diese hat die einstige Doppelkarte abgelöst und muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Anhand dieser prüft die Zulassungsstelle über ein Netzwerk, ob ein Versicherungsschutz für die Kfz Haftpflicht Versicherung besteht. Die eVB – Nummer wird zeitnah vom Versicherer versendet, per Post oder oftmals auch per Email. Sie stellt auch eine vorläufige Deckungszusage dar, wodurch ein Versicherungsschutz bereits vor dem eigentlichen Abschließen der Kfz Versicherung gewährleistet ist.

Leistungsumfang der Kfz Haftpflicht Versicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz Haftpflicht Versicherung ist für alle motorisierten Fahrzeuge vorgeschrieben, ebenso für Anhänger. Dazu zählen nicht nur Autos, sondern auch Zweiräder, Wohnmobile, Wohnwagen etc. Die Kfz Haftpflicht Versicherung deckt die Schäden Dritter ab. Dazu gehören Personen- und Sachschäden, auch Fahrzeuginsassen des Schädigers betreffend. Bei der Kfz Haftpflicht Versicherung gibt es dabei gesetzliche Mindestdeckungssummen. Diese wurden in folgender Höhe festgesetzt:

  • Pro Unfallopfer 1 Mio Euro oder 2,5 Mio Euro pro geschädigter Person; bzw. 7,5 Mio Euro für alle geschädigten Personen
  • Pro Schadenfall 5 Mio Euro für alle Personenschäden bzw. 1 Mio Euro für Sachschäden

Zahlreiche Anbieter offerieren Tarife für Kfz Haftpflicht Versicherung, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Wem die Mindestdeckungssummen nicht als ausreichend erscheinen, der kann für einen geringen Aufpreis höhere Deckungssummen wählen. Einige Anbieter haben bereits in ihren Grundtarifen für Kfz Haftpflicht Versicherung eine wesentlich höhere Deckungssumme als vorgeschrieben inkludiert. Tritt der – äußerst unwahrscheinliche – Fall einer Unterversicherung ein, also übersteigen Schäden die Versicherungssumme, so steht der Unfallverursacher in der Haftung, muss den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.

Angebote für Kfz Haftpflicht Versicherung im Vergleich

Mit unserem Kfz Rechner können die zahlreichen Angebote für Kfz Haftpflicht Versicherung online verglichen werden können. Natürlich auch dann, wenn nebst der Kfz Haftpflicht Versicherung auch weitere Leistungen erwünscht sind, wie eine Kaskoversicherung oder auch ein Autoschutzbrief. Doch auch wenn „nur“ eine Kfz Haftpflicht Versicherung als ausreichend angesehen wird, lohnt sich der Vergleich mit dem Kfz Rechner. Bereits hier lassen sich mit der Wahl einer günstigen Kfz Versicherung nicht unerhebliche Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen feststellen.