Der Versicherungsnehmer hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und bei einem Verkehrsunfall gilt es, diesen Pflichten nachzukommen. Nicht nur damit die Schadensabwicklung reibungslos von Statten gehen kann, sondern auch damit gewährleistet ist, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer keine Pflichtverletzung vorwerfen kann. Denn ist dies der Fall, so kann es geschehen dass der Schaden nur teilweise oder gar nicht von der Autoversicherung übernommen wird.
Die Pflichten des Versicherungsnehmers beginnen bei der Antragsstellung
Nicht umsonst werden bei der Beantragung einer Autoversicherung so viele Fragen gestellt und Informationen abgefragt. Der Autoversicherer schätzt anhand dieser Angaben das Schadensrisiko ein. Wird als nächtlicher Abstellort des Fahrzeugs eine Garage angegeben, so wirkt sich das positiv auf die Beitragshöhe aus. Stellt sich jedoch heraus, dass das Auto nachts auf der Straße steht, so kann dies Folgen haben - auf die Höhe der Beitragsprämie, aber im Schadensfall auch auf die Übernahme des Schadens durch die Autoversicherung. So ist es von großer Bedeutung bereits bei der Antragsstellung wahrheitsgemäße Angaben machen. Und wenn sich etwas ändert, dies dem Versicherer zeitnah mitzuteilen.
Das richtige Verhalten während eines Unfalls
Fahrerflucht ist nicht nur strafbar, sie gefährdet auch den Versicherungsschutz. Fährt man eine Beule in einen anderen Pkw, so ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet den Kontakt zum Fahrzeughalter zu suchen bzw. einen "angemessenen" Zeitraum am Unfallort auf diesen zu warten. Entfernt sich der Unfallverursacher vom Unfallort, so begeht er Fahrerflucht / Unfallflucht. Die Autoversicherung (genauer gesagt die Autohaftpflichtversicherung) begleicht zwar den Schaden des Geschädigten erst einmal, kann jedoch das Geld aktueller Rechtssprechung zufolge ganz oder teilweise vom Unfallverursacher zurück verlangen.
Die Pflichten nach einem Unfall
Nach einem Unfall hat die erste Priorität, den Versicherer über den Schaden zu informieren. Dies kann telefonisch erfolgen, oder aber schriftlich innerhalb einer Frist von 7 Tagen. Gleichzeitig darf das beschädigte Fahrzeug nicht voreilig repariert werden - die Autoversicherung hat das Recht, den Schaden zu begutachten. So sollten im ersten Schritt lediglich Maßnahmen getroffen werden die den Zweck haben weiteren Schaden zu vermeiden.
Die Pflicht einen Schaden zu vermeiden
Die grobe Fahrlässigkeit ist ein wichtiges Thema, bei jeder Versicherung und insbesondere bei der Autoversicherung. Wird ein Fahrzeug gestohlen das nicht abgeschlossen ist oder bei dem der Fahrzeugschein offen im Auto liegt, so ist das schon sehr fahrlässig. Man spricht hier von einer "erheblichen Gefahrenerhöhung". Die Frage ob der Fahrzeugschein im Auto mitgeführt werden darf wurde in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, da Versicherer dies oftmals verneint haben. Hier sagt die aktuelle Rechtssprechung jedoch, dass die in Ordnung ist - solange dieser nicht offen im Fahrzeug liegt, sondern beispielsweise im Handschuhfach.